Haller Grüne kritisieren unklare Radverkehrsverhältnisse: Forderung nach gesetzeskonformer Regelung

Große Verunsicherung besteht bei Radfahrern, die die Alleestraße (zwischen Beuken Schmedt und Bahnhof) und die Bahnhofstraße (zwischen Bahnhof und Rathaus) regelmäßig nutzen. Sie stellen sich immer wieder die gleichen Fragen:

  1. Hat ein roter Strich auf dem Gehweg die gleiche Bedeutung wie ein Verkehrsschild?
  2. Darf mich die Stadt zwingen, den Radweg zu nutzen, auch wenn er mir unzumutbar scheint?

In vielen Gesprächen mit Rad- und Autofahrern haben wir Haller GRÜNEN festgestellt, dass verschiedenartigste Auslegungen von Rad-Verkehrsregeln im Umlauf sind. Entsprechend notwendig erscheint uns eine umfassende Information der Verkehrsteilnehmer über die bestehende Gesetzeslage:

Zu 1  Nicht ein roter Streifen auf dem Untergrund, sondern nur die blauen Schilder mit dem Radsymbol begründen die Benutzungspflicht. Also dürfen die Radfahrer auf Bahnhof- und Alleestraße stadtauswärts auf Grund der fehlenden Radwegebeschilderung sowohl auf der Straße als auch auf dem roten Pflaster im Bereich des Fußweges fahren.

Zu 2  Die sogenannte Radfahrnovelle in der Straßenverkehrsordnung gibt es seit 1997. Sie besagt, dass Radfahrer nicht mehr gezwungen werden dürfen, schlechte Radwege zu benutzen. Grundsätzlich darf eine Kommune die Benutzung eines Radweges nur dann verpflichtend machen, wenn eine Gefahrenlage vorliegt, die das normale Maß der Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Gleichzeitig muss der Radweg oder Radstreifen bestimmten Mindestanforderungen genügen (z.B. Mindestbreite 1,50m).

Tatsächlich wurden die blauen Schilder an der Bahnhofstraße in beide Richtungen und an der Alleestraße stadtauswärts entfernt. Doch zwischen Wasserwerkstraße und Bahnlinie stehen sie noch, obwohl der Radstreifen streckenweise nur 1,10m breit ist und Laternen mitten auf ihm stehen. Hinzu kommt eine schmale Führung durch eine Bushaltestelle und die gefährliche Führung an der Einmündung der Neustädter Straße.
Die Alleestraße ist täglich Schulweg von mehreren hundert Rad fahrenden Schülerinnen und Schülern. Entsprechend nachvollziehbar ist es, dass der Bauausschuss der Stadt Halle mehrmals, letztmalig am 17.04.2012, entschieden hat, den Radstreifen im Straßenseitenraum der Alleestraße verbleiben zu lassen. Allerdings bewegt sich die Stadt Halle mit den derzeit aufgestellten Schildern, die eine Benutzungspflicht beinhalten, juristisch auf dünnem Eis. Deshalb fordern wir GRÜNEN die Stadt Halle auf, für den Radverkehr an der Alleestraße eine gesetzeskonforme Regelung herbeizuführen. Genau wie stadtauswärts muss es erlaubt sein, dass die RadfahrerInnen auch stadteinwärts frei wählen können, ob sie auf der Straße oder auf dem Radstreifen fahren wollen.
Wir hoffen, dass eine eindeutige Verkehrssituation den täglichen Konflikten von Autofahrern und Radfahrern entgegenwirken möge. Gleichzeitig erscheint uns eine umfassende Information der Verkehrsteilnehmer über die bestehende Gesetzeslage notwendig zu sein.

 

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