Einladung zur „Energiewende Konkret: Konzepte, Umsetzung und Wertschöpfung in Kommunen“

am Freitag, den 14. Februar 2014 von 16.00 – 19.30 Uhr im Düsseldorfer Landtag.

Oft scheint die Energiewende ein abstraktes Konzept, über das in den Medien berichtet und in Talkshows diskutiert wird. Dabei wird meist vergessen, dass die Energiewende vor Ort umgesetzt wird und den Kommunen in den Zeiten von klammen Kassen eine Möglichkeit bietet, Kaufkraft vor Ort zu binden und Wertschöpfung in der Kommune zu generieren.

Aber was heißt die Energiewende für die Kommunen konkret? Welche Möglichkeiten haben die Kommunen? Welche Vorteile für die Region kann eine Umsetzung der Energiewende vor Ort bieten? Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben die Kommunen? Wie können Bürgerenergieprojekte unterstützt werden, damit die Wertschöpfung und die Kaufkraft in der Region bleibt? Welche Unterstützung und Beratung können Kommunen bekommen? Welche erfolgreichen Beispiele gibt es schon? Welche Erfahrungen haben Kommunen in NRW bereits gemacht?

Antworten zu diesen und weiteren Fragen möchten wir am 14. Februar 2014 besprechen und diskutieren. Hierzu haben wir neben NRW-Umweltminister Johannes Remmel Fachleute sowie kommunale Vertreter eingeladen, die ihre Erfahrungen vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen werden.

Bei Interesse bitten wir um verbindliche Anmeldung unter sarah.simon@landtag.nrw.de. Bei einer Anreise mit dem PKW besteht eine Parkmöglichkeit in der Tiefgarage des Landtags. Hierfür benötigen wir bei der Anmeldung zusätzlich das amtliche PKW-Kennzeichnen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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2 Kommentare

  1. Der Beitrag der Landesregierung zur Energiewende wird wohl hauptsächlich darin bestehen, auf Dauer jede Menge Kohle durch überdimensionierte Stromleitungen zu jagen.
    Warum stellen die „Grünen“, auch vor Ort, den Bedarfsplan und damit auch den Umfang des Höchstspannungs-leitungsnetzesnicht infrage (s. auch Gutachten des BUND)?

    1. Sehr geehrte Frau Brockhoff,
      die GRÜNEN in NRW setzen sich dafür ein, dass auch im bisherigen Kohleland NRW der Anteil der Erneuerbaren Energien steigt. So hat die Landesregierung das ehrgeizige Ziel, 2015 mehr als 30 Prozent des Stroms aus Erneuerbarer Energie zu gewinnen.
      Damit die Energiewende in ganz Deutschland gelingt, muss die Netzinfrastruktur fit gemacht werden für eine Vollversorgung mit Erneuerbaren Energien. Was wir GRÜNE jahrelang gefordert haben, wurde mit dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) in Grundzügen realisiert: Erstmals hat es ein koordiniertes und transparentes Verfahren zur Bedarfsermittlung beim Ausbau der Höchstspannungsnetze gegeben. Wir GRÜNE erachten die im BBPlG vorgesehenen Leitungsneubauten als angemessen und für das Gelingen der Energiewende grundsätzlich notwendig. (Dies wurde bspw. von unabhängigen Sachverständigen wie BET Aachen und der Deutschen Umwelthilfe bestätigt.)
      Über diese grundsätzliche Zustimmung hinaus kritisieren wir GRÜNE allerdings einige Aspekte der Planung und Umsetzung:
      – Erdverkabelungen sollten häufiger eingesetzt werden können, um Einfluss auf Mensch und Umwelt reduzieren zu können.
      – Klagemöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sollten nicht wie im BBPlG vorgesehen eingeschränkt werden.

      Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Links:
      – Entschließungsantrag zum BBPlG vom 25. April 2013 der GRÜNEN Bundestagsfraktion (Dort sind weitere Kritikpunkte zu finden).

      Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.