Gesamtschule Halle: Eilanträge erfolglos

In einer Pressemeldung des Verwaltungsgerichts Minden wird mitgeteilt, dass mit Beschlüssen vom 7. März 2014 die Eilanträge mehrerer benachbarter Gemeinden und des Kreises Gütersloh gegen die Genehmigung der Errichtung einer Gesamtschule in Halle/Westfalen abgelehnt werden.
Nach Auffassung der entscheidenden Kammer ist derzeit offen, ob die von der Bezirksregierung Detmold erteilte Genehmigung für die Schließung der örtlichen Haupt- und Realschule bei gleichzeitiger Errichtung einer vierzügigen Gesamtschule Rechte der benachbarten Schulträger verletzt. Die von den benachbarten Schulträgern geltend gemachten umfangreichen Bedenken einerseits und die Rechtfertigung der Schulplanung andererseits bedürften einer eingehenden Prüfung in den parallel laufenden Klageverfahren.
Angesichts der offenen Erfolgsaussichten in den Klageverfahren sprächen überwiegende Gesichtspunkte für die vorläufige Zulassung der neuen Gesamtschule. Unzumutbare Nachteile entstünden dadurch für die Antragsteller nicht, denn trotz der neu geschaffenen Gesamtschule müssten immer noch Kinder mit diesem Schulformwunsch mangels freier Plätze abgewiesen werden. Es sei derzeit nicht erkennbar, dass andere Schulen in ihrem Bestand gefährdet seien oder dass deren schulische Arbeit nachhaltig beeinträchtigt würde. Ins Gewicht falle auch, dass die Gesamtschule wegen der gleichzeitigen Abschaffung der örtlichen Haupt- und Realschule die einzige weiterführende Schule der Stadt Halle sein werde und letztlich sogar weniger Plätze als die bisherigen Schulformen anbiete. Sollte sich die Schulneugründung im Klageverfahren als „rücksichtslos“ gegenüber den Belangen der Nachbargemeinden und des Kreises erweisen, würden mit der jetzt beginnenden jahrgangsweisen Errichtung keine irreversiblen Tatsachen geschaffen, weil nach einer etwaigen Aufhebung der Genehmigung eine andere Lösung (etwa die Umwandlung in eine Sekundarschule) gefunden werden könnte.

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