Tempo 30 Zone

Die Diskussion um die Tempo 30-Zone ist an vielen Stellen sehr kritisiert worden, auch auf Basis von fehlenden Informationen.
Die flächendeckende Tempo 30-Zone ist für die Bereiche Innerorts geplant – in Halle und den umliegenden Ortsteilen. Es scheint nicht bekannt zu sein, dass einige Ortsteile diese aber auch schon umgesetzt haben z.B.: Künsebeck.

Auch ist es so, dass das Vorbehaltsnetz von dieser flächendeckenden Lösung ausgenommen ist was einen guten Zu- und Abfluss des Verkehrs sicherstellen soll.
Dazu gehören:
Alle Kreis-, Landes- und Bundesstraßen sowie:

– Margarete-Windthorst-Straße (zwischen Weststraße/Paulinenweg und Ortsausgang)
– Weststraße (zwischen Margarete-Windthorst-Straße und B 68)
– Alleestraße (zwischen L 782 und Ortseingangsschild)
– Künsebecker Weg (zwischen K 25 und Neulehenstraße)
– Neulehenstraße (zwischen Künsebecker Weg und Gartnischer Weg)
– Gartnischer Weg (zwischen Neulehenstraße und K 30)

Weiter wird sich häufig Sorgen gemacht über die Versorgung durch Rettungs- und Hilfskräfte. Auch dieses Problem ist allen bewuss,t was sich im Beschluss des Bau- und Verkehrsausschuss auch wiederfindet.

Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Straßenverkehrsbehörde abzustimmen, wie in Halle (Westf.) in absehbarer Zeit eine großflächige Tempo 30-ZONE eingerichtet werden kann unter

– Erhalt der vorhandenen Fußgängerüberwege
– Berücksichtigung der Belange von Rettungsdienst, Feuerwehr und ÖPNV
– Erhalt der Vorfahrtberechtigung insbesondere im Straßenzug „Martin-Luther-Straße, Kättkenstraße, Bahnhofstraße, Alleestraße“
– Prüfung der Notwendigkeit betroffener Lichtsignalanlagen
Danach ist die Angelegenheit zur abschließenden Beratung erneut vorzulegen.

All diese Aspekte werden abgestimmt und erst nach erneuter Beratung unter Berücksichtigung dieser Belange umgesetzt.

So – es geht also jetzt um Straßen die eh schon 30 Km/h als Tempolimit oder regelmäßig wechselnd 50 – 30 Km/h aufweisen z.B.: Kaiserstraße, um Straßen, an welchen teilweise Schulen, Kindergärten, das Krankenhaus oder Altenheime liegen.

Dies bedeutet, dass die Verringerung der Geschwindigkeit nur minimale Auswirkungen auf die Individuelle Fahrtzeit haben dürfte.

Dem gegenüber steht ein deutlich erhöhtes Verletzungsrisiko der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern (siehe Grafik).

Ich selber bin gelernter Anästhesiepfleger und habe deutlich über 10 Jahre in einem Krankenhaus der Maximalversorgung in Bielefeld Schwerstmehrfachverletzte betreut – auch aus Halle – und kann aus eigener Erfahrung sagen, dass sich deutliche Unterschiede bei den Verletzungsmuster zeigen, je nachdem ob der Unfall mit 30 oder 50 km/h erfolgte.

Dieser Aspekt scheint aber in der derzeitig hitzig geführten Debatte eher eine untergeordnete Rolle zu spielen, wichtiger ist es doch wenige Sekunden eher am Ziel zu sein, denn um mehr kann es bei einer vernünftigen Fahrweise in den Ortsteilen nicht gehen.

Gerne auch hier der Verweis auf die Aktuelle Presse zu diesem Thema in unserem Pressespiegel

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