Stellungnahme zur Entscheidung im Planungsausschuss vom 15.03.2018

Die Entscheidung im  Stadplanungs- und -Entwicklungsausschuss für eine Bauplanung im Bereich des ehemaligen Betriebsgeländes Borgers zur Wohnungsbebauung ist eine Entscheidung für die Bürger. Sie ist mitnichten eine Form irgendeiner kolportierten „Verhinderungsplanung“! Die Stadt Halle hat einen großen Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Die Liste der Bürger, welche Zuzug in unsere Stadt ersuchen, ist lang und wird stetig länger. Halle bietet zudem ein wachsendes Angebot an Arbeitsplätzen und ist daher sehr attraktiv für den Zuzug. Des Weiteren ist es extrem schwer, innerhalb der Stadt eine neue Wohnung zu finden, was auch die Postings und Ersuche in den Stadtgruppen bei facebook und die Zeitungsannoncen aufzeigen. Daher ist es von immenser Wichtigkeit, jede Möglichkeit verfügbarer Flächen im inneren Stadtbereich für Mehrgeschossmietwohnungsbau zu prüfen und zu nutzen.

Diese Entscheidung halten wir Grünen für elementar. Die Frage nach eventuellen Altlasten wird in jedem Fall geprüft, aber die spielen bei jeder Art der Bebauung eine gesonderte Rolle.

Die von einigen innerhalb des Ausschusses implementierte Frage, inwiefern eventuell weitere Schulplätze in Halle von Nöten sind, ist Diskussionsgrundlage für den Ausschuss Schule und Sport! Hier war allein die Entscheidung zu fällen, ob eine in vielerlei Hinsicht sinnvolle Innerstädtische Verdichtung durch die Entwicklung von Wohnraum an dieser Stelle möglich und logisch ist.
Die Bauplanung – und somit die Zur- Verfügungstellung von Wohnungen für die Menschen – ist eine grundlegende Aufgabe und Verpflichtung einer Stadt. Dieses ist bereits an anderer Stelle nicht geschehen oder war aus anderen Gründen nur reduziert möglich. Wir Grünen sehen dies als Leitgrundlage unserer Entscheidung, für eine Wohnungsbauplanung in diesem Bereich des Quartiers zu stimmen und somit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

Bereits 2012 wurde diese Thematik zur Beratung vorgesehen ( Vorlage: DS-Nr. 00481/2012) , konnte aber nicht zu einem Abschluss gebracht werden, wobei wir auch auf die Erläuterungen der damaligen Sitzungen und die Erklärung der Bürgermeisterin aus der lokalen Presse verweisen.

Zu etwaigen Gesprächen mit dem Bauamt der Stadt Halle (Westf.), auf die nun seitens der Georg Müller Schule  verwiesen wird, können wir keine Stellung beziehen, da wir bei derlei Gesprächen nicht anwesend waren.

Grundlagen für unsere politische Entscheidungen sind intensive Beratungen in unserer Fraktion, welche alle Argumente abwägen. Unsere Fraktion sprach sich deutlich für die Ermöglichung von Wohnungsbau aus. Ausdrücklich sei hier betont, dass  wir die Freiheit der Privatschulen  nach  Art. 7 Abs. 4 Grundgesetz (GG) achten und schätzen! An dieser Stelle halten wir die Errichtung einer Schule jedoch im Bezug zum Wohnungsbau als nachrangig.

Für den freundlichen Hinweis und die Zitation der CDU hinsichtlich unserer Aussagen bezüglich Schule und Bildung in unserem Wahlprogramm bedanken wir uns. Nicht oft kommt es schliesslich vor, das eine andere Partei aus unserem Wahlprogramm rezitiert. Allerdings möchten wir unsere politischen Mitstreiter der CDU aber freundlich und kollegial darauf hinweisen, das dies nicht der Fachausschuss ist, in welchem eben solche Fragen behandelt werden…

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