GRÜNE erwirken Sondersitzung im Kreistag – Wir wollen endlich Antworten!

 

„Die Opfer sind die Menschen hinter Zäunen, die Opfer sind Familien und Kinder, die Opfer sind die Tiere und schlussendlich wir alle im Kreis“ – so Helga Lange, Fraktionsvorsitzende der Kreisgrünen und Gründungsmitglied der Haller GRÜNEN.

Uns allen im Kreis droht ein neuer Lockdown – auch uns im Nordkreis, uns in Halle. Gütersloh ist nun über alle Grenzen hinaus bekannt – als neuer großer Corona Hotspot. Unverschuldet, sozusagen. Oder wurde nicht richtig hingesehen? Ist Tönnies so „systemrelevant“, dass sogar auf den Hygieneabstand verzichtet wurde? Aber auch das Schicksaal der Tönnies Mitarbeiter bewegt Lange:

„Hier findet eine Täter-Opfer-Umkehr statt. Auch die Menschen, die bei Tönnies arbeiten spüren Anfeindungen, Stigmatisierung  und Ausgrenzung. Das darf so nicht sein.“

Kinder und Familien im Kreis müssen bereits jetzt darunter leiden – die Schulen sind erneut geschlossen. Der Frust ist groß, der Unmut der Bevölkerung mehr als verständlich.

Helga Lange wird beim Fall Tönnies nicht locker lassen. Eine aktuelle Sitzung zur Causa Tönnies wurde beantragt. Im folgenden wollen wir Euch genau darlegen, was der Gegenstand der Sitzung ist und was die GRÜNEN im Kreis unter die Lupe nehmen wollen. Was hat Tönnies zu verbergen? Wie sah die Lage aus und wie stellt sie sich aktuell dar? Wie konnte es in so kurzer Zeit zu dieser Explosion der Infektionszahlen kommen?

Eine Strafanzeige wurde mittlerweile von Bürgern und Politikern gegen die Firma Tönnies gestellt. Auch von Helga Lange…


13 Fragen zum Fall Tönnies:

1. Ist das von der Firma Tönnies vorgelegte Hygienekonzept durch den Kreis auf Plausibilität geprüft
worden?
2. Wie ist die Einhaltung des Hygienekonzeptes sichergestellt worden?
3. Wie wird sowohl die medizinische Versorgung als auch die Versorgung mit den Dingen des täglichen
Bedarfs der Corona-Infizierten und der in Quarantäne befindlichen Beschäftigten der Firma Tönnies
und ihrer Familien sichergestellt?
4. Wie wird die Einhaltung der Quarantänevorschriften gewährleistet?
5. Wie wurde die Versorgung der bereits transportierten und der in den Transportern befindlichen Tieren
durch die Fa. Tönnies sichergestellt und das Tierwohl gewährleistet?
6. Wie wird mit den schlachtreifen Tieren verfahren?
7. Wie stellt sich die Situation der betroffenen Mastbetriebe da?
8. In welchem Umfang werden Testungen durchgeführt und welcher Personenkreis wird erfasst?
9. Wird es verstärkte Testungen in den besonders betroffenen Kommunen geben?
10. Wie werden die Verfolgung und die Unterbrechung von Infektionsketten sichergestellt?
11. Wie stellt sich die Situation von Eltern und Kinder nach den Schul- und Kita-Schließungen dar?
12. Wie kann eine Betreuung besonders benachteiligter Kinder und Jugendlicher auch in den Ferien sichergestellt werden?
13. Wer trägt die Kosten für diesen zusätzlichen, erheblichen Aufwand?
 

 
Anfrage zu Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Firma Tönnies:
 
 
1. Fragen:
Sind die gesetzlich vorgeschriebenen
Gefährdungsbeurteilungen nach §5 Arbeits-
schutzgesetz und §3 (2) DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) mit Beginn der
Corona-Epidemie durch das Unternehmen Tönnies aktualisiert worden?
Sind der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard (herausgegeben am 16.04.2020 vom Bundesar-
beitsminister) und die daraus abzuleitenden Schutzmaßnahmen und -ziele gemäß Pandemie-
plan der zuständigen Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) für alle
Tätigkeiten im Bereich der Fleischwirtschaft angewendet worden?

Anmerkungen:
Wenn z.B. wissenschaftlich erwiesen ist, dass Abstandsregeln im Alltag von
mind. 1,5 m notwendig sind, um das Infektionsrisiko zu minimieren, muss auch ein Unternehmer
verpflichtend entsprechende Maßnahmen für seine Mitarbeiter*innen treffen. Sollte dies mit der
bestehenden Arbeitsprozessgestaltung nicht realisierbar sein, hat er diese entsprechend anzu-
passen oder gleichwertige Lösungen zu verfolgen. (siehe auch „Pandemieplan SARS-CoV-2-
Pandemie“ der BGN) Vermutlich hätte der Durchsatz des Betriebs im Sinne der Reduzierung
des Infektionsrisikos am Arbeitsplatz dadurch drastisch reduziert werden müssen.

2. Frage:
Ist nach Ausbruch der Pandemie eine erneute Überarbeitung der Gefährdungsbeurtei-
lung mit einer Risikoeinschätzung für die Gesundheitsgefährdung und die Eintrittswahrschein-
lichkeit durchgeführt worden?

3. Anmerkungen:
Die extrem gestiegene Infektionsrate hat gezeigt, dass alle vorher möglicher-
weise getroffenen Schutzmaßnahmen nicht wirksam waren. Nach dieser Erkenntnis hätte die
Produktion sofort gestoppt und eine erneute Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden müs-
sen. In der Gefährdungsbeurteilung hätten weitergehende wirksame Schutzmaßnahmen festge-
legt werden müssen. Falls dies nicht passiert ist, wäre die erfolgte Weiterproduktion zum Leer-
fahren des Betriebes nicht zulässig gewesen. Vor diesem Hintergrund muss geklärt werden, ob
das Weiterfahren der Produktion als grob fahrlässig und als vorsätzliche Handlung einzustufen
ist. Beschäftigte wurden dadurch weiter einem extremen Infektionsrisiko mit Gefahr für Leben
und Gesundheit ausgesetzt.

4. Fragen:
Wurde der Betrieb von der Gewerbeaufsicht der Bezirksregierung bzw. von der Berufs-
genossenschaft „Nahrung und Gastgewerbe“ hinsichtlich der Arbeitsbedingungen während der
Corona-Epidemie kontrolliert, zumindest nachdem bekannt wurde, dass speziell in Schlachthö-
fen ein hohes Infektionsrisiko für die Beschäftigten besteht?
Wenn ja, wann haben Kontrollen stattgefunden und wie sind die Ergebnisse?
 
5. Frage:
Hat Tönnies fahrlässig bzw. absichtlich gegen berufsgenossenschaftliche Unfallverhü-
tungsvorschriften (DGUV Vorschrift 1, Kapitel 2) sowie gegen staatliches Recht (ArbSchG §5, 8)
verstoßen?

Anmerkungen:
Die zuständige Berufsgenossenschaft BGN hat am 29.04.2020 eine Ergänzung
zur Gefährdungsbeurteilung im Sinne des SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandards (s.o.) speziell für
die Fleischwirtschaft veröffentlicht. Auch wenn es sich dabei um keine Unfallverhütungsvorschrift
handelt, entspricht diese dem aktuellen Wissensstand, und hätte unmittelbar Eingang in die Ge-
fährdungsbeurteilungen und die daraus folgende Definition der Schutzziele finden müssen. Die
Nichtbeachtung solcher Unternehmerpflichten ist gemäß Sozialgesetzbuch VII u.U. strafbewehrt.

6. Fragen:
Wer hat die Entscheidung getroffen, dass Tönnies die Produktion nach Ausbruch der
Pandemie im Schlachtbetrieb noch über mehrere Tage weiterführen konnte? Warum konnte der
Werksverkauf bis Freitag, 19. Juni geöffnet bleiben?

7. Fragen:
Was hat die Firma Tönnies in der Zeit von etwa 10 Tagen zwischen der Bekanntgabe
von positiv getesteten Beschäftigten bis zum sprunghaften Anstieg der Infektionen am 16. Juni
unternommen, um weitere Ansteckungen zu verhindern bzw. zu begrenzen? Wurden Kontakt-
personen der Infizierten sofort nach Hause und in Quarantäne geschickt? Wurden die Ab-
stands- und Hygieneregeln in den gefährdeten Bereichen verändert? Wurde die Belüftung ver-
bessert? Wurde die Produktion verringert?

8. Fragen:
Wie wird der Infektionsschutz der Mitarbeiter*innen in den Sammelunterkünften ge-
währleistet? Wie wird die „Konkretisierung des SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für die
Fleischwirtschaft“ von der Berufsgenossenschaft BGN vom 29.04.2020 bei der Unterbringung in
Sammelunterkünften eingehalten?

Anmerkungen:
Die „Konkretisierung des SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für die Fleisch-
wirtschaft“ schreibt für die Unterbringung in Sammelunterkünften folgendes vor: „Schlafräume
sind grundsätzlich nur mit einer Person zu belegen. Räume für die frühzeitige Isolierung eventu-
ell infizierter Personen sind in ausreichender Anzahl bereitzuhalten.“
Speziell für die Fleischwirtschaft gibt es folgende Vorgaben: „Werden Mitarbeiter im Rahmen
von Werkverträgen in Sammelunterkünften untergebracht, sind die entsprechenden Standards
zum Infektionsschutz unbedingt einzuhalten. Bereits durch einzelne erkrankte Mitarbeiter in ei-
ner Sammelunterkunft kann schnell eine massive Verbreitung des Virus erfolgen, was unter
Umständen zu einer Schließung des ganzen Betriebs führt. Daher sind Koordination, Abspra-
che und klare Festlegungen zwischen dem auftraggebenden Unternehmen und dem Werkver-
tragsunternehmen hier besonders wichtig.“

9. Fragen:
Wurden bei der Durchführung der Corona-Tests von den getesteten Personen auch
Kontaktdaten wie zum Beispiel Adresse und Telefonnummer aufgenommen? Wenn nein, wa-
rum nicht?

10. Fragen:
Ist dem Kreis bekannt, dass Mitarbeitende der Firma Tönnies und von Subunterneh-
men vor Bekanntgabe der Quarantäne für alle Mitarbeiter*innen am Freitagabend (19. Juni) den
Kreis Gütersloh bzw. ihre Unterkunft verlassen haben? Wenn ja, wieviel Menschen sind inzwi-
schen hier abgereist? Ist ihr jetzigen Aufenthaltsort bekannt?

11. Frage:
Aufgrund welcher – auch wissenschaftlicher – Erkenntnisse hält der Kreis die Schul- und
Kita-Schließungen im gesamten Kreisgebiet für geeignet und erforderlich?

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