Stellungnahme der Haller Grünen zur Storck – Erweiterung

 

Stellungnahme nach § 3 BauGB zum Verfahren
Bebauungsplan Nr. 80 „Östliche Erweiterung Firma Storck, Paulinenweg,
Theenhausener Straße (L782), A33“ im Stadtteil Halle


Die beabsichtigte Erweiterung der Firma Storck ist ein für die gesamte
Stadtgesellschaft wichtiges Vorhaben.


• Storck sichert die wirtschaftliche Existenz von mehr als 3.000 Menschen und ihrer
Familien.
• Storck ist darüber hinaus auch ein herausragender Gewerbesteuerzahler. Viele
insbesondere soziale Leistungen der Stadt werden durch die Gewerbesteuer der
Firma Storck erst ermöglicht.
Das sind für uns gute Gründe, den Standort der Firma Storck hier in Halle zu sichern und
seine Entwicklung zu ermöglichen.
Gleichzeitig ist die beabsichtigte Erweiterung jedoch mit einem massiven Eingriff in Natur
und Landschaft verbunden.


• Durch die geplante Erweiterung wird der Wasserbedarf der Firma Storck weiter
steigen. Wasser ist für Mensch und Natur überlebenswichtig. Die Trockenheit der
vergangenen Jahre hat uns dies drastisch vor Augen geführt.
• Der Erweiterung fällt außerdem ein wertvoller Wald zum Opfer. Er ist
Naherholungsgebiet für die Menschen und ein wirksamer CO2 Speicher gegen die
Klimakrise.


Wir machen uns ernste Sorgen, dass wir die Wasservorräte und unsere Natur über Gebühr
belasten.


Der Regionalrat hat sich einstimmig für die 45. GEP-Änderung und damit für die
Erweiterungsmöglichkeit der Firma Storck ausgesprochen. Gleichzeitig hat er eine
Reihe von Anregungen auf die Ebene der Bauleitplanung der Stadt Halle und das
wasserrechtliche Verfahren auf den Kreis Gütersloh verwiesen.  An letzterem ist die
Stadt Halle als Trägerin Öffentlicher Belange beteiligt.



1.

Stellungnahme zum Verfahren


Mehr öffentliche Diskussion und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger


Entsprechend der herausragenden Bedeutung des Erweiterungsvorhabens nicht nur für die
Firma Storck, sondern auch für die Stadtgesellschaft als Ganzes, erwarten wir eine
öffentliche und transparente Diskussion, die über die nach dem Baugesetzbuch zwingend
vorgeschriebene Beteiligung weit hinaus gehen sollte. Insbesondere erwarten wir eine
öffentliche Diskussion mit Fachleuten der Firma Storck und den Trägern öffentlicher Belange,
wie den Naturschutzverbänden.

An dieser Stelle möchten wir unser Bedauern darüber erneuern, dass HFA und
Planungsausschuss zum Thema Storck abgesagt und Experten der Firma Storck ausgeladen
und bis heute nicht wieder eingeladen wurden.



2.

Stellungnahme zum Thema Wasser

Mehr Transparenz in Bezug auf das laufende wasserrechtliche Verfahren


Zurzeit läuft ein Antrag auf Ausweitung der Wasserförderung bei der Unteren
Wasserbehörde. Hierbei geht es um die Absicherung des Status Quo, noch nicht um die
Erweiterung. Uns ist bewusst, dass dieses Verfahren formell unabhängig vom
Bebauungsplanverfahren läuft. Wir sehen beides jedoch in einem inhaltlichen
Zusammenhang. Und wir sehen, dass das hierfür angefertigte Gutachten fachliche und
methodische Maßstäbe setzen dürfte für den noch ausstehenden Antrag auf eine erhöhte
Wasserförderung für die Erweiterung.
Die Stadt Halle ist als Trägerin öffentlicher Belange in das laufende Verfahren eingebunden,
weshalb wir es für sinnvoll erachten, auch zu diesem Verfahren hier Stellung zu nehmen.


• Wir GRÜNE wollen den Gutachter der Fa. Storck und die Fachleute der
Umweltverbände im Rat hören, bevor wir als Stadt Halle eine Stellungnahme
abgeben.
• Wir erwarten, dass einer Entscheidung in dieser Sache ein fachlich unstrittiges
Gutachten zugrunde liegt.


Folgende Fragen, die der Regionalrat im Zusammenhang mit der GEP-Änderung an den
Kreis und die Stadt Halle verwiesen hat, können und müssen nicht nur für die Erweiterung,
sondern in gleicher Weise auch für das gerade laufende Verfahren gestellt werden:


• Werden innerbetriebliche Wassereinsparmaßnahmen ausreichend genutzt? Wird
insbesondere sichergestellt, dass kein Trinkwasser zur Gebäudekühlung eingesetzt
wird?
• Werden Versickerung und Retention von Niederschlagswasser und Maßnahmen zur
Aufbereitung von Brauchwasser in möglichem Umfang umgesetzt?


Frühzeitige Klärung der Verfügbarkeit von Wasservorräten


Zum erhöhten Wasserverbrauch im Zuge der Erweiterung der Firma Storck nimmt der Kreis
Gütersloh im GEP-Verfahren wie folgt Stellung:
„Die Erweiterung des Wasserrechtes zur Förderung von Grundwasser ist ein Teil aber
vielleicht auch eine Voraussetzung für die geplante bauliche Erweiterung. Aufgrund von
lokalen und regionalen Rahmenbedingungen ist die Grundwasserförderung ungeklärt
und die gewünschte Wasserförderrate nicht garantiert. Deswegen sollte die
wasserwirtschaftliche Fragestellung nach Bedarf und vertretbarer Förderung vor weiteren
Planungen im Vorfeld geklärt werden.“
Der Hinweis wurde von der Regionalbehörde zur Kenntnis genommen und der Stadt
Halle (Westf.), dem Vorhabenträger und den zuständigen Fachbehörden zur
Berücksichtigung in der Bauleitplanung und sonstigen nachfolgenden Fachverfahren
angetragen.

• Wir verstehen diese Anregung des Kreises so, dass vor weiteren Planungsschritten
die wasserrechtlichen Fragen der geplanten Erweiterung geprüft werden sollten und
fordern eine entsprechende Prüfung.



3.

Stellungnahme zum Thema Naturschutz, Umwelt und Verkehr


Aufarbeitung aller vom Regionalrat an die Bauleitplanung verwiesenen Anregungen
und Hinweise.


In seiner „Synopse der Bedenken, Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeits￾beteiligung zur 45. Änderung des Regionalplans“ hat der Regionalrat der Stadt Halle wichtige
Hausaufgaben mit auf den Weg gegeben.
Wir verzichten auf eine vollständige Auflistung aller zu klärenden Hinweise, da diese bereits
in der Synopse enthalten ist. Wir erwarten, dass diese Hinweise des Regionalrates im
laufenden Verfahren vollumfänglich berücksichtigt werden und dass die Stadt Halle die
diesbezüglichen Ergebnisse ihrerseits ebenfalls in einer Synopse transparent macht.


Ausgleichflächen und Flächensparendes Bauen


Wir wissen, dass die Zerstörung eines voll funktionsfähigen, ca. 80-jährigen Mischwaldes mit
seinen vielfältigen ökologischen Funktionen und Lebensräumen nicht adäquat ersetzbar ist.
Darum sollte der Flächenverbrauch auf ein absolut notwendiges Minimum reduziert werden.
• Ausgleichsflächen sollen im räumlich-funktionalen Zusammenhang zum Eingriffsort
ausgewiesen werden. Wir GRÜNE erwarten, dass aufgrund der enormen Flächen￾und Waldverluste durch den Autobahnbau, die Gewerbe- und Wohngebiete und durch
die jüngste Dürrekatastrophe der Ausgleich auf dem Gebiet der Stadt Halle
vorzunehmen ist.
• Wir fordern den gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleich mit dem Faktor 1.2 großflächig
in Halle umzusetzen.
• Naturschutzverbände sollten bei der Erstellung des Konzeptes für die Auswahl der
Kompensationsflächen beteiligt werden. Hier ist ein Arbeitskreis zugesagt worden, in
dem verschiedene gesellschaftliche Gruppen wie Landwirte, Waldbauern u.a.
gemeinsam ein Konzept erarbeiten. Wir erwarten, dass diese sehr begrüßenswerte
Initiative umgesetzt wird
• Die Stadt Halle wird aufgefordert sicherzustellen, dass die Potentiale einer
flächensparenden Bauweise und Verkehrssteuerung (inkl. Parkraum) optimal genutzt
werden. Gebäudeaufstockung und Nutzung von Parkplätzen, die durch Parkhäuser
frei werden, sollen geprüft werden.
• Die Errichtung eines Parkhauses ist im Verfahren nur als Absichtserklärung zu finden.
Warum ist die Fläche für das beabsichtigte Parkhaus nicht in den Bebauungsplan
aufgenommen worden? Dadurch freiwerdende Parkplatzflächen sind nicht dargestellt.
Das ist uns zu wenig

Bei der Verlegung des Laibachs Amphibien und Wald schützen


Zur Verlegung des Laibachs an den Steinhausener Weg werden Waldflächen mit altem,
wertvollem Baumbestand in Anspruch genommen. Das sofortige Verschwenken des
Bachlaufes nach Osten in Höhe der Teiche zerstört besonders viel städtische Waldfläche.
• Die jetzige Planung lässt ein weiter südliches Verschwenken zu. Diese Option sollte
geprüft werden.
• Amphibien nutzen Teilbereiche der Teiche zum Ablaichen. Bei der geplanten Aufgabe
der Teichanlagen sind ruhige Flachwasserzonen als Ersatz anzulegen.


Lärmschutz und -vermeidung während und nach der Bauphase beachten


Schon zu Beginn der Planungsarbeiten sind wirksame Maßnahmen zum Schutz der
Bevölkerung vor Verkehrsemissionen vorzusehen.

Abschließend möchten wir abermals betonen, dass wir uns der Tragweite des
Erweiterungsvorhabens für die Stadt Halle sehr bewusst sind und dass wir sehr um
Ausgleich bemüht sind.
Wir sind der Meinung, dass ein Interessenausgleich nur dann gelingen kann, wenn
Fragestellungen und Standpunkte in einem intensiven Diskurs ausgetauscht und
geklärt werden.

 

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