Grüne Stellungnahme zum Regionalplanentwurf

 

Spätestens seit den Beschlüssen der Klimakonferenz von Paris im Jahr 2015 muss klar sein, dass es beim globalen Flächenverbrauch kein „Weiter so“ geben darf.

Denn Flächenverbrauch bedeutet 

  • einen Verlust an Natur-, Landwirtschafts-, und Erholungsflächen,
  • einen Verlust am biologischer Vielfalt,
  • Flächenversiegelung und somit weitere Gefahren für unsere Wasserversorgung,
  • eine Verschlechterung der Co2 Bilanz.

Alle Länder, auch Deutschland, haben sich daher in Paris vertraglich verpflichtet, den Flächenverbrauch zu reduzieren. Das gilt somit auch für den Kreis Gütersloh. Daher sagen wir hier ganz deutlich: Der vorliegende Regionalplanentwurf setzt vor diesem Hintergrund mit den sehr großen Flächenangeboten sowohl für ASB als auch für GIB vollkommen falsche Rahmenbedingungen. Dieser Rahmen muss auf übergeordneter Ebene dringend umgesteuert werden.

Die Vernunft und die Sorge um unsere gemeinsame Zukunft und die der nachfolgenden Generationen bleiben auf der Strecke. Wir müssen mit den nicht vermehrbaren Flächen anders haushalten als in der Vergangenheit. In den letzten 20 Jahren sind in Halle durch Autobahn, Gewerbeentwicklung und Wohnbauentwicklung mehr Flächen für Natur, Grundwasserneubildung und Landwirtschaft verloren gegangen als im letzten Jahrhundert.

Dennoch, da sind wir mit der Verwaltung einer Meinung, muss die Verteilung der Spielräume zwischen den Kommunen im Kreis mit den qualitativ besten Methoden erfolgen. Auch wir GRÜNE halten den Demographiebericht des Kreises Gütersloh für die validere Prognose im Vergleich von IT-NRW zur kreisweiten Verteilung der Spielräume und Kontingente. Und dieser Demographiebericht, auf den sich unsere Verwaltung beruft, zeigt für Halle, dass wir je nach Szenario zwischen Gleichstand der Bevölkerung und einem Zuwachs von 950 Menschen zu erwarten haben. Das gilt bis 2040.

Gleichzeitig haben wir in Halle aufgrund unserer aktiven Siedlungspolitik der letzten Jahre den Zubau von Wohnungen und Eigenheimen für ca. 1.300 Menschen in Erwartung.

Beispielhaft sind die Baugebiete Sandkamp, Borgers, Masch, Künsebeck Nord, Ulmenweg oder Hörste  zu nennen. Daher besteht aus unserer Sicht kein Bedarf für weitere Flächenversiegelung.

Eine weitere zentrale Aussage des Demografieberichtes ist der enorme Zuwachs der Bevölkerung an über 60-Jährigen und noch mehr der über 80-Jährigen. Daraus lässt sich ein erhöhter Bedarf an Wohnungen für Senioren ableiten. Diese Bevölkerungsgruppe sucht tendenziell zentrumsnahe, kleinere Wohnungen. Auch Modelle mit Betreuung werden verstärkt nachgefragt werden. Dadurch werden größere Wohnungen und Immobilien frei. Dies gilt es durch Modelle wie Jung kauft Alt zu fördern.

Da die Fraktion der GRÜNEN aber auch nicht will, dass wir uns selbst zu enge Fesseln anlegen, können wir uns in geringerem Umfang Spielräume für spätere Planungen vorstellen. Die Notwendigkeit bezahlbares Wohnen zu ermöglichen, erfordert dies. Als Obergrenze für ASB Wohnen Kontingente sehen wir 12 ha.

Im Einzelnen sehen wir wie die Stellungnahme der Stadt, die mögliche Entwicklung hier in der Großen Heide Künsebeck, aufgrund der zuletzt entwickelten Baugebiete in Gartnisch und der Nähe zu den Infrastruktureinrichtungen wie Kitas, Schulen, Bahnhof und Versorgungseinrichtungen der Innenstadt.

Die Option, Spielräume für den Ortsteil Hörste vorzusehen, begrüßt die Fraktion der GRÜNEN.

Für Künsebeck sieht die Fraktion der GRÜNEN eingeschränkte Möglichkeiten im Bereich K1. Teutoburger Straße / Dürrkoppstraße. In diesem Bereich befindet sich der zum Teil verrohrte Sandforther Bach. Dieser Bereich ist in jedem Fall zu schützen. Der Sandforther Bach ist in seinem Verlauf vom Quellteich durchgehend bis in den Ravennapark und folgend bis zur Mündung in den Künsebecker Bach mit seiner Bachaue als Bereich zum Schutze der Natur (BSN) zu melden. Parallel ist die Bachaue des Künsebecker Baches ebenfalls als BSN zu melden. So können Vernetzungsstrukturen aufgebaut werden.

Die Auswirkungen der vielen trockenen Jahre auf Grundwasserstände werden durch  zunehmende Versiegelung und den daraus folgenden steigenden Wasserverbrauch verstärkt. Die im Wasserversorgungskonzept der Stadt Halle auf Seite 28 markierten 3 Bereiche mit Grundwassergewinnungspotential sind als Bereiche für den Gewässer- und Grundwasserschutz zu melden.

Angrenzend an den östlichen Bereich mit Grundwassergewinnungspotential befindet sich im Entwurf des Regionalplanes ein Bereich GT-Hal_ BSAB_02 zum Abbau oberflächennaher Bodenschätze (Sandabgrabungen) mit 11 ha Fläche. Angesichts des erheblichen Flächenverbrauches und möglicher Auswirkungen auf die Grundwasserbildungspotentiale beantragen wir die Ablehnung dieses Vorschlages auch in der Stellungnahme der Stadt Halle.

Doch nicht nur aus Sicht der Siedlungs- und Baulandpolitik und der damit einhergehenden Flächenversiegelung schauen wir mit großer Sorge auf den Flächenverbrauch unserer Stadt.

Halle Westfalen gilt als eine der wirtschaftlich stärksten Kommunen in ganz Ostwestfalen. Mehr als 13.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze am Ort bei etwa 21.500 Einwohnern und einer Vielzahl kleinerer mittlerer und größerer Unternehmen sind ein Beleg für die Ausnahmestellung dieser Stadt. Täglich pendeln 4.600 Arbeitnehmer*innen mehr zum Arbeitsplatz in die Stadt, als Haller in das Umland auspendeln. Die Suche nach Fachkräften ist eine der wichtigsten Herausforderungen für eine Vielzahl Haller Unternehmen.

Halle hat also erkennbar keine Bedarfe für weitere Zuwanderungen von Industrie oder Gewerbe die Flächen in Anspruch nehmen.

Durch die Entwicklung des Ravenna Parks als interkommunales GIB hat Halle Westfalen auch längst umfangreich die knappe Ressource Fläche für die Region bereitgestellt. Damit tragen die Anwohner im Ortsteil Künsebeck und die Landwirte vor Ort Lasten, die weit über normale Beeinträchtigungen hinausgehen.

Flächen für die Natur und Artenvielfalt, für die Landwirtschaft und als Erholungsraum für die Menschen sind unwiederbringlich verloren.

Darüber hinaus verursacht jede Flächenversiegelung zusätzlichen Wasserverbrauch in den entstehenden Betrieben. Genauso gravierend für die knapper werdenden Wasservorräte ist das fehlende Grundwasserbildungsvermögen versiegelter Flächen.

Im Plangebiet für GIB Entwicklung (Hal GIB 002) liegen schutzwürdige und klimarelevante Böden (Plaggenesch) mit sehr hoher Funktionserfüllung. Das entspricht der höchsten Bewertungsklasse. Die Planungen in diesem Gebiet würden die Fläche in Anspruch nehmen. 

Die GRÜNEN lehnen aus diesen Gründen weitere großflächige GIB Ausweisungen ab.

Eine Ausweitung der gewerblichen Nutzung des Ravenna Park über die Lärmschutzwand in Richtung Künsebecker Wohngebiete ist absurd und wird von den GRÜNEN entschieden abgelehnt.

Wir GRÜNE begrüßen die Nichtberücksichtigung der Flächen B.1. und B.2 aus dem Fachbeitrag der Stadt Halle im Entwurf des Regionalplanes.

Zur möglichen Sicherung wirtschaftlicher Perspektiven ortsansässiger Betriebe sind begrenzte Flächen am Künsebecker Weg als ASB Flächen denkbar, sofern sie die Tatenhauser Straße nicht in östlicher Richtung überschreiten. Das gilt auch für die im Entwurf des Regionalplanes aufgenommenen Flächen an der Arrode.

Die GRÜNEN begrüßen die vormals als GIB ausgewiesenen Flächen in Halle West nun als ASB Flächen aufzunehmen. In diesem Bereich ergeben sich erheblich Verdichtungspotentiale, wenn die sehr unbefriedigende Parkflächensituation der OWL Arena durch verdichtetes Parken nachhaltig verbessert wird.

In der Gesamtbetrachtung lehnt die Fraktion GRÜNE die Stellungnahme der Stadt Halle ab.

Nach 2 Dekaden mit einem beispiellosen Raubbau an natürlichen Lebensgrundlagen und Kulturlandschaft in unserer Stadt Halle, werden in dieser Stellungnahme die Ziele einer Wachstumsideologie weiterverfolgt, die unseren Planeten schon heute für alle erkennbar dem Klimakollaps zuführt.

 

 

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