Wir haben Fragen…! 15. August 202218. August 2022 Wir, die GRÜNE-Fraktion beantragt die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen zum Tagesordnungspunkt 8 – Neue Ausschlussfristen für Erschließungsbeiträge in NRW – bis zur Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr am 16.08.2022: Bezugnehmend auf Anlage 1 der Vorlage zum Tagesordnungspunkt 8, Straßen der Kategorie „Endausgebaute Erschließungsanlagen“: Aus welchem Grund sind diese Straßen bzw. Straßenabschnitte nicht abgerechnet worden? Bitte mit Begründung im Einzelfall. Für wann beabsichtigte die Stadt Halle (Westf.) ursprünglich, diese Straßen jeweils abzurechnen? Bei den Straßen und -abschnitten, bei denen die Schätzung des Erschließungsbeitrags und/ oder der Status des Endausbaus ohne Angabe oder mit unvollständiger Angabe ist: Was ist im Einzelfall der Grund für die bislang fehlenden Angaben, wann werden die Angaben nachgereicht? Bezugnehmend auf Anlage 1 der Vorlage zum Tagesordnungspunkt 8, Straßen der Kategorie „Baustraße“: Aus welchem Grund sind diese Straßen bzw. Straßenabschnitte nicht endausgebaut worden? Bitte mit Begründung im Einzelfall. Welche abschließenden Endausbaumaßnahmen fehlen bislang jeweils bei den Straßen, die zum Teil über 50 Jahre lang im Status „Baustraße“ verblieben? Für wann beabsichtigt die Stadt Halle (Westf.) jeweils den Endausbau dieser Straßen? Bei allen Straßen im Status „Baustraße“ fehlt die Schätzung zum Erschließungsbeitrag: Was ist im Einzelfall der Grund für die bislang fehlenden Angaben, wann werden die Angaben nachgereicht? Bezugnehmend auf Anlage 2 der Vorlage zum Tagesordnungspunkt 8, Straßen der Kategorie „Straßen, für die die Abrechnung nur noch von Teilstrecken möglich ist“: Aus welchem Grund sind bei diesen Straßen Straßenabschnitte nicht abgerechnet worden? Bitte mit Begründung im Einzelfall. Für wann beabsichtigte die Stadt Halle (Westf.) ursprünglich, diese Straßenabschnitte jeweils abzurechnen? Herzlichen Dank!