Wir haben Fragen…!

Wir, die GRÜNE-Fraktion beantragt die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen zum Tagesordnungspunkt 8 – Neue Ausschlussfristen für Erschließungsbeiträge in NRW – bis zur Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr am 16.08.2022:

Bezugnehmend auf Anlage 1 der Vorlage zum Tagesordnungspunkt 8, Straßen der Kategorie „Endausgebaute Erschließungsanlagen“:

  • Aus welchem Grund sind diese Straßen bzw. Straßenabschnitte nicht abgerechnet worden? Bitte mit Begründung im Einzelfall.
  • Für wann beabsichtigte die Stadt Halle (Westf.) ursprünglich, diese Straßen jeweils abzurechnen?
  • Bei den Straßen und -abschnitten, bei denen die Schätzung des Erschließungsbeitrags und/ oder der Status des Endausbaus ohne Angabe oder mit unvollständiger Angabe ist: Was ist im Einzelfall der Grund für die bislang fehlenden Angaben, wann werden die Angaben nachgereicht?

Bezugnehmend auf Anlage 1 der Vorlage zum Tagesordnungspunkt 8, Straßen der Kategorie „Baustraße“:

  • Aus welchem Grund sind diese Straßen bzw. Straßenabschnitte nicht endausgebaut worden? Bitte mit Begründung im Einzelfall.
  • Welche abschließenden Endausbaumaßnahmen fehlen bislang jeweils bei den Straßen, die zum Teil über 50 Jahre lang im Status „Baustraße“ verblieben?
  • Für wann beabsichtigt die Stadt Halle (Westf.) jeweils den Endausbau dieser Straßen?
  • Bei allen Straßen im Status „Baustraße“ fehlt die Schätzung zum Erschließungsbeitrag: Was ist im Einzelfall der Grund für die bislang fehlenden Angaben, wann werden die Angaben nachgereicht?

Bezugnehmend auf Anlage 2 der Vorlage zum Tagesordnungspunkt 8, Straßen der Kategorie Straßen, für die die Abrechnung nur noch von Teilstrecken möglich ist“:

  • Aus welchem Grund sind bei diesen Straßen Straßenabschnitte nicht abgerechnet worden? Bitte mit Begründung im Einzelfall.  
  • Für wann beabsichtigte die Stadt Halle (Westf.) ursprünglich, diese Straßenabschnitte jeweils abzurechnen?

 

Herzlichen Dank!

 

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