Gemeinsamer Antrag „Lebenswerte Städte“

Lebendige, attraktive Städte und Gemeinden brauchen lebenswerte öffentliche Räume. Gerade die Straßen und Plätze mit ihren vielfältigen Funktionen sind das Gesicht und Rückgrat der Kommunen. Sie prägen Lebensqualität und Urbanität. Sie beeinflussen ganz entscheidend, ob Menschen gerne in ihrer Stadt oder Gemeinde leben.
Ein wesentliches Instrument zum Erreichen dieses Ziels ist ein stadt- und umweltverträgliches Geschwindigkeitsniveau im Kfz-Verkehr – auch auf den Hauptverkehrsstraßen.

Darum haben wir gemeinsam mit der SPD folgenden Antrag gestellt:

Die Stadt Halle tritt der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeiten“ bei.

Begründung:

Lebendige, attraktive Städte brauchen lebenswerte öffentliche Räume. Gerade die Straßen und Plätze mit ihren vielfältigen Funktionen sind das Gesicht und Rückgrat der Städte. Sie prägen Lebensqualität und Urbanität. Sie beeinflussen ganz entscheidend, ob Menschen gerne in ihrer Stadt leben.

Ein wesentliches Instrument zum Erreichen dieses Ziels ist ein stadt- und umweltverträgliches Geschwindigkeitsniveau im Kfz-Verkehr – auch auf den Hauptverkehrsstraßen.

Aber: Bei der Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten sind den Städten und Kommunen viel zu enge Grenzen gesetzt. Die im Juli 2021 von den Städten Aachen, Augsburg, Freiburg, Hannover, Leipzig, Münster und Ulm gegründete Initiative setzt sich deshalb gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Kommunen selbst darüber entscheiden dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden – zielgerichtet, flexibel und ortsbezogen- Genau so, wie es die Menschen vor Ort brauchen und wollen!

Derzeit legt der § 45 der Straßenverkehrsordnung- ein Bundesgesetz- fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann. (Zitatende)

Bis heute sind der Initiative 640 Städte und Gemeinden beigetreten. Der Deutsche Städtetag und das Umweltbundesamt unterstützen die Änderung beim Rechtsrahmen.

Bundesverkehrsminister Wissing hat am 21.04. das Ansinnen mit der Begründung zurückgewiesen „man müsse auch an die Interessen der durchfahrenden Autofahrer denken“.

Das heißt z.B, dass die wenigen Sekunden Zeitvorteil auf den 370 Metern des innerstädtisch gelegenen Grünen Weges- einer Kreisstraße- mehr wiegen, als weniger Gefahren und weniger Lärm in diesem reinen Wohngebiet mit fünf Einmündungen, Radverkehr auf der Fahrbahn und Fußgängern auf schmalen Gehwegen. Das halten wir nicht für verhältnismäßig und nicht zu verantworten. Das Mehr an Sicherheit und weniger Lärm wiegt den äußerst geringen Zeitverlust für „durchfahrende Autofahrer“ allemal auf.

Wir wollen auch in Halle mehr Entscheidungsfreiheit und lassen uns von der Absage des Verkehrsministers nicht abhalten….Gesetze beschließt der Bundestag.

Wir verweisen auch auf das „Positionspapier der Initiative“ im Netz, welches hier zu finden ist.

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